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Willkommen in Surava

Aktuelles..........................................................................................................
Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Be-schwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Surava am 30. April 2013 be-schlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung; Fischzuchtanlage Taufs
Auflageakten:
- Teilrevision Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1’000
- Genereller Erschliessungsplan 1:1’000
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Umweltbericht
Auflagefrist: 13. Mai 2013 bis 11. Juni 2013 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten; ausserhalb der Öffnungszeiten auf Voranmeldung
Änderungen nach öffentlicher Auflage Teilevision Baugesetz
- Art. 38a: Pflicht zur Gestaltungsberatung ergänzt
Genereller Erschliessungsplan 1:1‘000
- Landwirtschaftliche Zufahrten als Hinweis aufgenommen
Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Surava, 10. Mai 2013 / Der Gemeindevorstand Surava
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